Artikel-ID: 202  ·  vom 29.08.2011  ·  74016 Aufrufe  ·  alle Versionen

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PC-KLAUS Zentralregister

Allgemein: Was ist AUMIAU und wofür steht die Abkürzung?

Antwort

AUMIAU steht für Automatisches Mitteilungs- und Auskunftsverfahren für das Zentralregister.

In PC-KLAUS 32 wird die Erstellung von Anfragen an das Bundeszentralregister (Führungszeugnisse) und Anfragen an das Gewerbezentralregister (Gewerbezentralregisterauskünfte) sowie das Einlesen von Antworten im AUMIAU-Format unterstützt.


Weiterführende Informationen zur Schnittstelle, zur Datenübertragung sowie zur Anmeldung für das AUMIAU-Verfahren finden Sie im Behördenportal des Bundesjustizamtes http://www.bundesjustizamt.de/behoerden. Zur Einrichtung beachten Sie den zugehörigen FAQ-Eintrag.

Stichworte: AUMIAU, elektronische Übermittlung Zentralregister