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Artikel-ID: 368 ·
vom 16.12.2016 ·
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Dieser Artikel richtet sich an alle Benutzer. Falls Sie sich bei der Problembehandlung unsicher sind, bitten Sie ggf. eine andere Person um Hilfe oder wenden Sie sich an Ihren Systemadministrator.
PC-KLAUS Gewerbe
Meldungsübermittlung: Übermittlungen mit monatlichem Intervall
Antwort
Beschreibung
Nach Gewerbeanzeigeverordnung erfolgt die Übermittlung von Anzeigen an das Statistische Landesämter monatlich, spätestens am zehnten Arbeitstag des Monats, der auf die Empfangsbescheinigung der Gewerbeanzeige folgt.
Bei Auswahl des monatlichen Intervalls für einen Empfänger, werden die noch nicht übermittelten Daten mit Meldedatum bis zum Ende des Vormonats übermittelt.
Nacherfasste Meldungen oder Korrekturmeldungen deren Meldedatum vor dem Zeitraum liegen, werden ebenfalls übermittelt.
Am ersten Tag des Folgemonats wird die Übermittlung automatisch zur Durchführung markiert. Vorher ist eine Übermittlung nicht möglich.
Wiederholung einer Übermittlung
Markieren Sie die bereits durchgeführte Übermittlung. Setzen Sie hierzu gegebenenfalls den Anzeigefilter auf Abgeschlossene anzeigen.
Sprechen Sie die Wiederholung einer Übermittlung vorab mit dem Empfänger ab. Doppelübermittlungen sollten vermieden werden.